Worauf Praxisinhaber ab Oktober bei Arbeitsverträgen achten müssen
Praxisinhaber müssen unter Umständen ihre Arbeitsverträge anpassen. Seit 1. Oktober dürfen neu aufgesetzte Standard-Arbeitsverträge für Erklärungen keine strengere Form mehr als die Textform verlangen. Mitarbeiter können ihre Ansprüche etwa auf Auszahlungen von Überstunden nun also auch per Mail oder Fax geltend machen, und nicht mehr nur per unterschriebenem Brief.
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