BSG bestätigt bisherige Rechtsprechung zu Freien Mitarbeitern
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die bisherige Rechtsprechung zum Thema „Freie Mitarbeiter“ bestätigt. Die Richter folgten in einem Revisionsverfahren der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L1 KR 351/12).
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