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BFH ändert Rechtsprechung für häusliches Arbeitszimmer: Bei gemeinsamer Nutzung profitiert jeder Steuerzahler vom Freibetrag

Wer sich ein häusliches Arbeitszimmer teilt, kann nun mehr Steuern sparen. Künftig kann jeder Nutzer eines gemeinsamen Arbeitszimmers den Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich absetzen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Steuerzahler.
Bilder: Schön, hoch aufgelöst und rechtlich sicher
© iStock, vgajic
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