Datenschutz?…! Steuerberatung: Keine Auftragsverarbeitung
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden
Schön, wenn Gesetzesänderungen Klarheit schaffen. Eine solche Klarheit wurde gerade durch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes erreicht. Bisher war nicht eindeutig geklärt, ob zum Beispiel die Auslagerung der Lohnbuchhaltung an einen externen Steuerberater eine Auftragsverarbeitung darstellt.
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