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Datenschutz?…! Kurze Frage: Welche Daten haben Sie überhaupt von mir?

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Eine kurze Frage kann eine lange Antwort nach sich ziehen. So kann es kommen, wenn jemand bei Ihnen einen Auskunftsanspruch nach der DSGVO geltend macht. Der Auskunftsanspruch dient eigentlich dem Zweck, zu kontrollieren, ob die Daten von der Person richtig verarbeitet wurden bzw. werden.
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