Produktverkauf in Praxen ist zulässig
Urteil des Bundesgerichtshofes
Produktverkauf in Praxen zulässig
Der Produktverkauf in Praxen ist zulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und wird damit auch die Bedenken vieler Therapeuten zerstreuen, die dies bislang abgelehnt hatten. Als Haupthindernis wurden oft rechtliche und ethische Bedenken genannt – und dabei auf Ärzte verwiesen, denen ähnliche Beschränkungen auferlegt seien.
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