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Mehr Rechtssicherheit bei Heilmittelverordnungen

Baden-Württemberg

Mehr Rechtssicherheit bei Heilmittelverordnungen

Eine Protokollnotiz zur Prüfungsvereinbarung der KV Baden-Württemberg soll den Kassenärzten jetzt mehr Sicherheit bei Heilmittelverordnungen geben. Damit haben sich Kassen und KV nach sechs Monaten endlich auf Praxisbesonderheiten geeinigt, deren Verordnungskosten nicht Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sein werden.

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