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Gruppentherapie vorrangig verordnen

Gruppentherapie vorrangig verordnen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen wandten sich Anfang Juni mit einem Schreiben zur Heilmittelverordnung 2009 an die niedergelassenen Ärzte. Die Ärzte wurden darauf hingewiesen, dass nach den Heilmittel-Richtlinien Gruppentherapie vorrangig zu verordnen sei und die Heilmittelerbringer die Gruppenbehandlung nicht ablehnen dürften, wenn sie über einen "Gruppenbehandlungsraum" verfügten.

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