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TI: Physiotherapiepraxen lassen sich nichts vormachen

Seit dem 1. Juli 2021 könnten sich Physiotherapiepraxen theoretisch an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen lassen. Und seit spätestens 2022 trommeln diverse Anbieter aus der Ecke der Abrechnungsdienstleister, man möge sich doch unbedingt anschließen und Erstattungspauschalen nicht verpassen. Und wer jetzt nicht bei der TI mit machte der würde was-auch-immer verpassen…

Podologie: Preise steigen ab 1. Juli in zwei Stufen um 12,7 Prozent

Die Preise für podologische Leistungen werden in den kommenden zwölf Monaten in zwei Stufen um insgesamt 12,7 Prozent erhöht. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände für Podologie geeinigt. Ab 1. Juli 2023 steigt die Vergütung um rund sieben Prozent, nach einem Jahr erfolgt dann zum 1. Juli …

Gesucht: ein faires System zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Der GKV-Spitzenverband und die Ergotherapieverbände DVE und BED haben letzte Woche bekannt gegeben, dass sie sich auf die “Big Points” zur Blankoverordnung geeinigt haben. Das Thema Wirtschaftlichkeitsverantwortung hat viele Facetten und es ist gut, darüber zu diskutieren. Eine Leistungskürzung bei einer „roten“ Ampel ist jedoch ungerecht. Wir brauchen andere Wege, …

App HelloBetter ratiopharm chronischer Schmerz

Der Online-Kurs „HelloBetter ratiopharm chronischer Schmerz“ gehört zu den aktuell 51 geprüften und zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen für folgende Diagnosen verordnet werden kann: F45.40, F45.41, M54, M79.7, R52.1 und R52.2. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten.

Skurrile Fälle von Absetzungen: Das gibt es doch gar nicht! Oh, leider doch…

Was sind Eure Erfahrungen mit Absetzungen seitens der Krankenkassen? Wir haben gefragt, Ihr habt geantwortet. Und bei manchen Antworten, möchte man seinen Augen kaum trauen. Die aus unserer Sicht kuriosesten Fälle haben wir hier einmal für Euch herausgesucht:

Aktuelles Beispiel: Absetzungen wegen „i.V.“

Eine besondere Spielart des Absetzungstheaters mancher Krankenkassen ist die Absetzung von Verordnungen, bei denen der Arztunterschrift ein „i.V.“ vorangestellt ist. Hier begründen die Kassen die Absetzung mit dem Hinweis, Ärzt:innen müssten eine Heilmittelverordnung grundsätzlich zwingend selbst unterschreiben. Das stimmt so nicht. Worauf Du nun achten solltest, erfährst Du hier:

Absetzungen: Widerspruchsschreiben ganz einfach erstellen

Gegen jede ungerechtfertigte Absetzung, darfst und solltest Du Widerspruch einlegen und damit den ausstehenden Betrag erneut einzufordern. Ziel dieses Widerspruchsschreibens ist es, zu verdeutlichen, warum die Entscheidung des Kostenträgers ungerechtfertigt ist.

Gar nicht so schwer: Absetzungen korrigieren

Du kennst es: Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ganz oder teilweise ab, obwohl alle Angaben richtig sind. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern kostet die Praxis auch viel Geld, wenn Du nicht dagegen vorgehst. Ein Korrekturverfahren einzuleiten bedeutet für Dich aber nicht nur, den fehlenden Rechnungsbetrag nachzufordern, Du kannst auch eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Das …

Korrekturverfahren: Ein wirkungsvolles Instrument, um Abrechnungen zu korrigieren

Du rechnest selbst mit den Krankenkassen ab? Sehr gut, dann kannst Du mithilfe Deiner Praxissoftware das Korrekturverfahren anwenden, um ungerechtfertigte Absetzungen zu korrigieren und gleichzeitig Schadenersatz zu fordern. Das ist schon seit dem 1. Juli 2020 möglich. Hier ein kurzer Überblick, was das Korrekturverfahren ist und wie es funktioniert.

„Viel Erfolg beim Aufstechen bösartiger Blasen“

Letzte Woche habe ich an dieser Stelle den Wunsch nach einem aktuellen Fragen-Antworten-Katalog Physiotherapie (FAK) geäußert, verbunden mit der Hoffnung, dass damit Absetzungen durch die Krankenkassen weniger werden. Ich muss zugeben, das war naiv! Als ob bessere Absprachen zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden das Absetzungsproblem lösen würden …

Viele Fragen und keine Antworten

Wer in den vergangenen Wochen und Monaten auf der Internetseite www.gkv-heilmittel.de den Fragen-Antworten-Katalog Physiotherapie (FAK) gesucht hat, der landet auf einer leeren Seite, die den Hinweis enthält, dass dieser Katalog sich in Abstimmung befindet. Und zwar seit dem 23. November 2022!

Ergotherapie: Kostenerstattung für Teletherapie ab 15. Februar 2023 beantragen

Ergotherapiepraxen, die Videotherapie anbieten, können künftig eine Kostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für die Beschaffung geeigneter Hard- und Software erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Ergotherapieverbänden haben die Vertragspartner nun unterzeichnet. Sie tritt am 15. Februar 2023 in Kraft und gilt zunächst bis 31. …

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Es lebe die Revolution – der Physiotherapie

„Das Potenzial in diesem Beruf, sich zu spezialisieren, ist unfassbar hoch“, sagt Jette. Aber auch: „Das System muss revolutioniert werden“. Jette Fischer ist Physiotherapeutin, Hochschuldozentin, Buchautorin – und Inhaberin einer Privatpraxis. Das GKV-System bezeichnet sie als Geißel, der sie sich nicht unterjochen will. Bei ihr sollen auch die Beschwerden behandelt …

Es lebe die Revolution – der Physiotherapie

PKV-Versicherte können Orthopädie-App ein Jahr nutzen

Für Privatversicherte steht seit dem 1. Januar 2023 eine App zur Verfügung, die krankengymnastische Übungen zu jeder Zeit und an jedem Ort unterstützt. Wie der PKV-Verband mitteilte, hat er mit dem Anbieter dieser neuen Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA), der Mawendo GmbH aus Ulm, einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen.

Ungerechtfertigte Absetzungen: Nicht mit uns

Mal wieder eine Absetzung, weil angeblich etwas auf der Verordnung fehlt oder falsch eingetragen wurde? Wenn Ihr wisst, dass diese Absetzung ungerechtfertigt ist, habt Ihr als Selbstabrechner:in das Recht, der Krankenkasse den dadurch entstandenen finanziellen Schaden durch eine Verzugspauschale in Rechnung zu stellen. Zahlt die Kasse zu spät, macht Ihr Verzugszinsen geltend. Beides ist gar …

Schritt 3: Patientenwünsche erkennen und erfüllen

Oftmals rennen Therapeuten offene Türen ein, wenn sie private Zusatzleistungen anbieten. Denn Patientinnen und Patienten signalisieren sehr deutlich, dass sie sich mehr wünschen, als ihnen ihre derzeitige Behandlung bietet. Wenn Du Deine Mitarbeiter für diese Signale sensibilisiert und ihnen zeigst, wie sie darauf am besten reagieren, verkaufen sich private Zusatzleistungen …

Schritt 2: Das Team mit ins Boot holen

Um private Zusatzleistungen erfolgreich verkaufen zu können, müssen Therapeuten sie anbieten und Patienten die Angebote annehmen. Es ist also wichtig, dass Du Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ins Boot holst und sie von privaten Zusatzleistungen überzeugst. Nur dann können sie diese Überzeugung auch authentisch weitergeben und die Angebote erfolgreich verkaufen.

Schritt 1: Rechtliche Vorgaben kennen

Ja, Du darfst Patienten, die für eine GKV-Behandlung in die Praxis kommen, private Zusatzleistungen anbieten. Das ist in den Rahmenverträgen ausdrücklich erlaubt. Es gibt nur die Einschränkung, dass die Privatleistung nicht zur Bedingung für die GKV-Behandlung werden darf.

Wirtschaftlichkeitsgebot setzt Grenzen für GKV-Therapie

Die GKV-Behandlung darf das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten. Das besagt das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV. Therapeuten können ihre Patienten auf Kassenkosten also nicht so behandeln wie es für sie am besten wäre. Um ihnen dennoch eine optimale Therapie zu ermöglichen, können Praxen private Zusatzleistungen anbieten.

Teilnehmer für deutschlandweite Aphasie-Studie gesucht

Für eine deutschlandweite Aphasie-Studie, die die Wirksamkeit der neolexon Aphasie-App des Herstellers Limedix untersucht, werden noch Teilnehmer:innen gesucht. Die App wurde Anfang Februar 2022 als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zur Erprobung zugelassen und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstattet.