Nebenkostenabrechnung: An Silvester Frist verstrichen
Nebenkostenabrechnung
An Silvester Frist verstrichen
Nebenkosten müssen binnen Jahresfrist mit Mietern abgerechnet werden. Endet die Frist am Jahresende, reicht ein Einwurf der Abrechnung an Silvester nicht aus. Das berichtet das Immobilienportal "Immowelt.de."
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