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Nebenkostenabrechnung: An Silvester Frist verstrichen

Nebenkostenabrechnung

An Silvester Frist verstrichen

Nebenkosten müssen binnen Jahresfrist mit Mietern abgerechnet werden. Endet die Frist am Jahresende, reicht ein Einwurf der Abrechnung an Silvester nicht aus. Das berichtet das Immobilienportal "Immowelt.de."

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Hella Wolf
11.12.2009 7:56

Sehr geehrte Damen und Herren, meines Wissens gilt das jedoch… Weiterlesen »

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