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Urteil erleichtert Kommunikation mit Ärzten

Bundessozialgericht zwingt zur Kontrolle

Urteil erleichtert Kommunikation mit Ärzten

Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ärztliche Verordnungen zu überprüfen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 27. Oktober 2009. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt nun vor. Wie Heilmittelerbinger in Zukunft mit der Prüfpflicht umgehen können und dass das Urteil mehr Segen statt Fluch sein kann, lesen Sie in unserem Fallbeispiel mit Physiotherapeutin Ulrike Müller. Zudem haben wir für Sie einen Musterbrief vorbereitet, den Sie für Ihre Arztkommunikation verwenden können.

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