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Rezeptänderungen nach Absprache möglich

AOK Baden-Württemberg überrascht beim Thema Prüfpflicht

Rezeptänderungen nach Absprache möglich

Nachdem die AOK Baden-Württemberg den Prozess um die Prüfpflicht von Heilmittelverordnungen durch Therapeuten vor dem Bundessozialgericht (BSG) gewonnen hat, kommt nun eine überraschende Kehrtwende. In einem Schreiben wurden alle Therapeuten in Baden-Württemberg darüber informiert, dass Änderungen von Heilmittelverordnungen zukünftig auch ohne Arztquittung akzeptiert und bezahlt würden – bis auf drei Bezirksregionen.

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