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Krankenkassen müssen alternative Heilmethoden zahlen

Urteil Oberlandesgericht Stuttgart

Krankenkassen müssen alternative Heilmethoden zahlen

Krankenkassen müssen alternative Heilmethoden zahlen, wenn diese ebenso erfolgversprechend sind wie die schulmedizinische Behandlung. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

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