Krankenkassen müssen alternative Heilmethoden zahlen
Urteil Oberlandesgericht Stuttgart
Krankenkassen müssen alternative Heilmethoden zahlen
Krankenkassen müssen alternative Heilmethoden zahlen, wenn diese ebenso erfolgversprechend sind wie die schulmedizinische Behandlung. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
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