Lohnsteuer: Freigrenze steigt 2015 von 40 auf 60 Euro
Lohnsteuer: Freigrenze steigt 2015 von 40 auf 60 Euro
Gute Nachrichten für Therapeuten: Die Freigrenzen für Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Arbeitsessen bei einem außergewöhnlichen Arbeitseinsatz werden ab 1. Januar 2015 von 40 auf 60 Euro angehoben. Das sehen die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR 2015) vor, die im Oktober beschlossen wurden.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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meines Wissens war die Grenze bisher bei 44,-?