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Kündigung wegen Forderung nach Mindestlohn unwirksam

Kündigung wegen Forderung nach Mindestlohn unwirksam

Arbeitnehmer dürfen nicht entlassen werden, weil sie den gesetzlichen Mindestlohn fordern. Eine solche Kündigung stelle laut § 612a BGB eine „verbotene Maßregelung“ dar und sei daher „unwirksam“, erklärte kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin.
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