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Patientenunterlagen künftig direkt an den MDK

Datenschutzbeauftragte kritisiert unzulässige Einsichtnahme bei Krankenkassen

Patientenunterlagen künftig direkt an den MDK

Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen müssen Patientenunterlagen direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) schicken. Eine Weiterleitung über die Krankenkassen verstößt gegen den Datenschutz. Darauf hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Andrea Voßhoff, in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 hingewiesen.
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