Patientenunterlagen künftig direkt an den MDK
Datenschutzbeauftragte kritisiert unzulässige Einsichtnahme bei Krankenkassen
Patientenunterlagen künftig direkt an den MDK
Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen müssen Patientenunterlagen direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) schicken. Eine Weiterleitung über die Krankenkassen verstößt gegen den Datenschutz. Darauf hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Andrea Voßhoff, in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 hingewiesen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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