Entspricht das Monatsgehalt dem Mindestlohn?
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde. In den meisten Arbeitsverträgen, auch in Therapiepraxen, wird allerdings eine monatlich feste Vergütung und eine feste Wochenarbeitszeit vereinbart. Wie aber kann die Praxisleitung ermitteln, ob das gezahlte Gehalt dem geforderten Mindeststundenlohn entspricht?