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Osteopathie: Abmahnung wegen „irreführender Werbung“

Osteopathie: Abmahnung wegen „irreführender Werbung“

Therapeuten, die über die Wirksamkeit ihrer angebotenen osteopathischen Behandlungen mehr versprechen als sie wissenschaftlich belegen können, riskieren nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) eine Abmahnung wegen „irreführender Werbung“. Das erklärte die Mainzer Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus im aktuellen Newsletter der Kanzlei Messner - Marcus und bezog sich damit auf eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Karlsruhe.
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