Bundessozialgericht stärkt Position der Verbände
Kein Recht auf Schiedsverfahren für alle
Bundessozialgericht stärkt Position der Verbände
Nur Berufsverbänden steht es zu, Vergütungsstreits zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen durch ein Schiedsverfahren beizulegen. Privaten Zusammenschlüssen von Leistungserbringern steht dieser Weg nicht offen. Mit dieser Entscheidung wertet jetzt das Bundessozialgericht die Verhandlungsposition der Berufsverbände gegenüber der privater Praxis-Ketten deutlich auf.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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