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Bundessozialgericht stärkt Position der Verbände

Kein Recht auf Schiedsverfahren für alle

Bundessozialgericht stärkt Position der Verbände

Nur Berufsverbänden steht es zu, Vergütungsstreits zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen durch ein Schiedsverfahren beizulegen. Privaten Zusammenschlüssen von Leistungserbringern steht dieser Weg nicht offen. Mit dieser Entscheidung wertet jetzt das Bundessozialgericht die Verhandlungsposition der Berufsverbände gegenüber der privater Praxis-Ketten deutlich auf.
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