Selbstständige Physiotherapeuten unterfallen der Rentenversicherungspflicht
Wer selbstständig als Physiotherapeut tätig ist und keine Arbeitnehmer beschäftigt, muss in die Rentenversicherung einzahlen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht und bestätigte damit die bisherige Rechtsauslegung der Sozialgerichte und der Rentenversicherung. (BVerfG 1 BvR 1147/12 vom 25.04.2016).
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