Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verändert auch die Regelungen des Heilpraktikergesetzes . Bisher erfolgten bei einer Heilpraktiker-Prüfung die „Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragsstellers durch das Gesundheitsamt“. Dadurch gab es deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern. In Zukunft sollen die Prüfungen bundeseinheitlich geregelt sein.
Zwar haben Bund und Länder bereits 1992 „Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“ vereinbart. Da diese Leitlinien aber nie ihren Weg in ein Gesetz gefunden haben, gibt es immer wieder Unterschiede darin, wie die einzelnen Bundesländer ihrer zukünftigen Heilpraktiker überprüfen.
Bundesländer werden Leitlinien einhalten müssen
Mit dem PSG III hat der Gesetzgeber beschlossen, die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz anzupassen: „Das Bundesministerium für Gesundheit macht Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt. Bei der Erarbeitung der Leitlinien sind die Länder zu beteiligen.” Die Gesundheitsämter verpflichtet das Gesetz, Überprüfungen „auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“ durchzuführen. Sobald sich also das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Ländern einig geworden ist, müssen die Gesundheitsämter von ihren mehr oder weniger individuellen Standards abweichen und bundeseinheitlich prüfen.
Gesetz will höhere Anforderungen für Anwärter
Dass die neuen bundeseinheitlichen Leitlinien vermutlich höhere Anforderungen an die Überprüfung stellen werden, ergibt sich aus der Begründung im Gesetz: „Die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht“ genügten nicht mehr den Qualitätserfordernissen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbständige Ausübung der Heilkunde zu stellen sind, heißt es dort.
Das Bundesministerium für Gesundheit sei aufgefordert, „die Leitlinien zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter zu überarbeiten und gegebenenfalls auszuweiten, um einerseits dem Patientenschutz besser gerecht werden und andererseits bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen schaffen zu können.“
Wer sich also aktuell auf eine HP-Prüfung vorbereitet, ist womöglich gut beraten die Prüfung bald in diesem Jahr abzuschließen. So können Anwärter vermeiden, später auf erschwerte oder erweiterte Prüfungsanforderungen zu stoßen.
Wird das auch die Überprüfung zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie betreffen?
Da die sogenannten sektoralen Heilpraktiker eine HP-Fachkunde-Überprüfung beschränkt auf ein… Weiterlesen »