Datenschutz?…! „Entlastung durch die Gesetzesänderung? Es kommt darauf an…“
Ein Kommentar zum Zweiten Datenschutz-Anpassungsgesetz von Rechtsanwalt Niels Köhrer
Die Bestellpflicht auf mindestens 20 Beschäftigte anzuheben bedeutet zunächst nur, dass die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, entfällt, wenn man unter dieser Grenze bleibt. Die Umsetzung der Pflichten aus der DSGVO bleiben aber weiterhin vollständig bestehen. Dies wird so nicht immer deutlich gemacht.

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