PKV muss nicht alle Behandlungskosten vollständig erstatten
BGH äußert sich zu Kostenerstattung für Physiotherapie
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu Stellung genommen, ob eine private Krankenversicherung zur vollen Kostenerstattung verpflichtet ist, wenn in einer Tarif-Zusammenfassung eine 100-prozentige Erstattung für ambulante Heilbehandlungen genannt wird, die Versicherungsbedingungen aber eine Beschränkung der Heilmittel-Erstattung auf „die jeweils gültige ärztliche Gebührenordnung“ vorsehen.
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