Masern-Impfpflicht auch für Gesundheitspersonal
Ab März 2020 soll eine allgemeine Masern-Impflicht gelten. Das hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen. Danach müssen nicht nur Schul- und Kindergartenkinder einen Impfnachweis erbringen, sondern auch medizinisches Personal, das nach 1970 geboren ist. Wer die Impfung verweigert, dem drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
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