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Datenschutz: Faxe nicht für Übertragung personenbezogener Daten geeignet

„Zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig“, teilt die Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz, Imke Sommer, in einer Stellungnahme mit. Wer ein Fax verschickt, könne sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung nie sicher sein, welche Technik beim Empfänger eingesetzt wird. Damit sei ein Fax nicht sicherer als eine unverschlüsselte E-Mail. Zu den Daten gem. Artikel 9, Absatz 1 DSGVO zählen auch Gesundheitsdaten.
Datenschutz: Faxe nicht für Übertragung personenbezogener Daten geeignet
© BrianAJackson
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Helmut Felzmann
22.05.2021 11:47

Das ist eigentlich ein Riesenproblem, das wie ein Eisberg in… Weiterlesen »

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