Datenschutz?…! Befund per E-Mail an den Patienten?
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden
Seit langem wird im Datenschutzrecht diskutiert, ob eine Praxis Patientendaten per einfacher E-Mail (heißt „transport-“ nicht aber „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“) an den Patienten verschicken darf, wenn dieser in den Kommunikationsweg eingewilligt hat.
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