G-BA verlängert telefonische Krankschreibung bis 31. März 2023
Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich GKV-Versicherte weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Diese Corona-Sonderregelung wäre Ende des Monats ausgelaufen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sie nun bis zum 31. März 2023 verlängert. Nach einer telefonischen Anamnese ist eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen möglich. Sie kann einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden.

Als Gründe für die Verlängerung nennt der unparteiische Vorsitzende des G-BA Josef Hecken die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison sowie die schwer vorhersagbare Entwicklung der Corona-Infektionszahlen in den kommenden Monaten. Besonders das Praxispersonal, aber auch chronisch kranke Menschen, die öfter eine Arztpraxis aufsuchen müssen und aufgrund ihrer Grunderkrankungen ein höheres Ansteckungsrisiko haben, sollen so geschützt werden.