G-BA: Telefonische Krankschreibung läuft zum 1. Juni 2020 aus
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag (14. Mai 2020) einstimmig beschlossen, dass die aktuell aufgrund des Coronavirus geltende Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht über den 31. Mai 2020 hinaus verlängert wird. Ab dem 1. Juni 2020 ist dann wieder eine körperliche Untersuchung für die ärztliche Beurteilung zur Arbeitsunfähigkeit notwendig.
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