Der Staat will höhere Selbstbeteiligung seiner Beamten an Heilmittelkosten
Die Bundesbeihilfe soll zum 1. Mai so angehoben werden, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge dann knapp zwei Prozent über den aktuellen GKV-Honoraren liegen. In der Konsequenz werden dann Beamt:innen mit deutlich höheren Selbstbeteiligungen rechnen müssen.