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Update der Heilmittel-Richtlinie zum Besonderen Verordnungsbedarf

G-BA stellt umstrittene Punkte klar
Der G-BA hat die die Heilmittel-Richtlinie beim Punkt „besonderer Verordnungsbedarf“ präzisiert und einige Punkte, die in der Vergangenheit zu Unsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten geführt hatten, jetzt noch einmal klargestellt. Inhaltlich ändert das nichts an den bisherigen Regeln, aber die Klarstellung des G-BA lässt sich gut in der Kommunikation mit den verordnenden Ärzt:innen einsetzen und könnte für eine deutlich entspanntere Versorgung der Patient:innen sorgen, deren Diagnose auf der Liste des „Besonderen Verordnungsbedarfs“ steht und die somit extrabudgetär mit Heilmitteln versorgt werden können.
Update der Heilmittel-Richtlinie zum Besonderen Verordnungsbedarf
© iStock: MichaelNivelet
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