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Post-/Long-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer Verordnungsbedarf

Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) wird zum 1. Juli 2021 ergänzt. Ab diesem Zeitpunkt können Ärzte Ergo- und Physiotherapie verordnen, wenn ein Long-COVID-Syndrom vorliegt. Die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Corona-Erkrankung ein hoher Versorgungsbedarf bestünde.
Post-/Long-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer Verordnungsbedarf
© iStock: MichaelNivelet
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Kathrin Bachmann
11.06.2021 17:53

Warum sind die Logopäden nicht erfasst?In meinem Praxisalltag tauchen gehäuft… Weiterlesen »

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