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G-BA lehnt neue Leistungsposition für Palliativversorgung ab

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat dem G-BA eine neue Leistungsposition „Krankengymnastische Behandlung in der Palliativversorgung“ bzw. „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativmedizin“ als Ergänzung der Heilmittel-Richtlinie vorgeschlagen. Diesen Vorschlag hat der G-BA abgelehnt.
G-BA lehnt neue Leistungsposition für Palliativversorgung ab
© urbazon / copyright by Dejan Pejcic

Die neue Behandlungsposition sollte es Therapeut:innen ermöglichen, innerhalb einer 60-minütigen Behandlungszeit selbst tagesaktuell zu entscheiden, welche Behandlung den Patient:innen gerade am meisten nützt, heißt es dazu vom SHV. Eine Therapeutin soll also frei wählen dürfen, ob sie einen Palliativpatienten an diesem Tag zum Beispiel mit Manueller Lymphdrainage, klassischer Massage oder Krankengymnastik zur Mobilisation behandelt. Auch die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband haben den Vorschlag laut SHV unterstützt.

Nach Einschätzung des G-BA hingegen biete das Heilmittel „Krankengymnastik“ genug Flexibilität, um auf die Bedürfnisse der Patient:innen einzugehen – vor allem in Kombination mit weiteren Heilmitteln wie Klassischer Massagetherapie, Manueller Therapie oder Thermotherapie.

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Heiner Melching
23.02.2023 10:26

Wenn man sich die Zusammensetzung des G-BA anschaut, ist diese… Weiterlesen »

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