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Energiekrise: Insolvenzrecht wird vorübergehend gelockert

Mit einer zeitlich begrenzten Änderung im Sanierungs- und Insolvenzrecht will die Bundesregierung Unternehmen in der aktuellen Energiekrise helfen. Die Veränderungen, die Teil des dritten Entlastungspakets sind, sollen im Kern gesunden Unternehmen mehr Planungs- und Bewertungssicherheit geben.
Energiekrise: Insolvenzrecht wird vorübergehend gelockert
© Ralf Geithe
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