Energiekrise: Insolvenzrecht wird vorübergehend gelockert
Mit einer zeitlich begrenzten Änderung im Sanierungs- und Insolvenzrecht will die Bundesregierung Unternehmen in der aktuellen Energiekrise helfen. Die Veränderungen, die Teil des dritten Entlastungspakets sind, sollen im Kern gesunden Unternehmen mehr Planungs- und Bewertungssicherheit geben.