BMG erkennt keine Ungerechtigkeiten bei höheren Zuzahlungen für Heilmittel
Patientinnen und Patienten, die Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie erhalten, müssen für ihre Behandlung deutlich höhere Zuzahlungen leisten als für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner wollte wissen, welchen Sinn eine solche Differenzierung mache.
Es sei „sachgerecht“, die zuzahlungspflichtigen GKV-Leistungen unterschiedlich zu gestalten, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) kündigte bereits an, rechtliche Schritte zu prüfen.
Zum Hintergrund: Für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie müssen Patient:innen eine Zuzahlung leisten, die sich aus zehn Prozent der Behandlungskosten sowie zehn Euro je Verordnung zusammensetzen Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten usw. sind bei zehn Euro gedeckelt.