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Entbudgetierung gilt nur für Leistungen der Kinder- und Jugendärzte

Im März 2023 hatte der Bundestag beschlossen, dass Kinder- und Jugendärzte ab dem 1. April für fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet werden. Außerdem werden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie extrabudgetär bezahlt. Diese Entbudgetierung bezieht sich allerdings nicht auf Verordnungen.
Entbudgetierung gilt nur für Leistungen der Kinder- und Jugendärzte
© iStock: SDI Productions

Hintergrund: Beim upstammtisch am vergangenen Mittwoch war die Frage aufgekommen, ob die Entbudgetierung auch Auswirkungen auf die Heilmittelverordnungen der Kinderärztinnen und Kinderärzte hat. Wir haben bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass die neue Regelung keinen Einfluss auf die Heilmittelverordnungen hat.

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