Themenschwerpunkt 4.2022: Lifehacks rund um die Versorgungsverträge
Ein Vorteil der neuen Verträge sind die neuen Änderungsmöglichkeiten bei Verordnungen. Richtig angewendet, können Sie damit viel für die Patienten und für die Praxis tun. Klären Sie Ihre Therapeuten darüber auf, was sie selbst an Verordnungen ändern können und wann das sinnvoll ist. Sie haben mehr Möglichkeiten, als Sie vielleicht denken. In manchen Fällen ist dafür nicht einmal die Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nötig.
Klären Sie Ihre Mitarbeiter darüber auf, welche Aufgaben, wie etwa die Dokumentation, sie während der Behandlungszeit erledigen können, und welche in die Vor- und Nachbereitungszeit gehören. Zücken Sie den spitzen Bleistift und finden Sie heraus, wie Sie Behandlungen so umsetzen, dass Sie sich für die Praxis lohnen. Stichwort: Minutenpreise.
Außerdem widmen wir uns noch zwei besonders herausfordernden Themen. Zum einen geht es um die Vorgabe, dass Vergütungserhöhungen an die angestellten Therapeuten weitergegeben werden sollen. Wir schauen, wie sich diese Forderung mit der wirtschaftlichen Realität des Unternehmens Praxis vereinbaren lässt. Zum anderen haben die neuen Versorgungsverträge den Praxen neben dem Inkasso bei der Zuzahlung nun auch noch Exkasso beschert. Jammern hilft nun nicht mehr, also zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Aufgaben mit möglichst geringem Aufwand in den Praxisalltag integrieren können. Und zum Schluss finden Sie eine Übersicht zu den aktuell geltenden Fristen – aufgeteilt nach den einzelnen Berufsgruppen. So sehen Sie auf einen Blick, was nun für Sie gilt.
Diese Artikel gehören zum Themenschwerpunkt „Lifehacks rund um die Versorgungsverträge“:
Änderungsmöglichkeiten in der Therapie nutzen
Leistungsbeschreibungen im Kontext des Praxisalltags
Minutenpreise: Welche Behandlungen lohnen sich?