up|unternehmen praxis

Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler ab Mitte März

Mit der Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Die Einmalzahlung, die bereits im Oktober angekündigt wurde, kann ab Mitte März 2023 online beantragt werden, heißt es auf der Info-Website. Dann soll die zentrale digitale Antragsplattform fertig sein.
Abmahnung wegen Verspätungen möglich - Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer
© iStock: tomodaji

Antragsberechtigt sind etwa 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung: Wer am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung war, kann die Energiepreispauschale beantragen. Voraussetzung ist lediglich ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zum genannten Stichtag. Jene, die ihr Studium oder ihre Fachausbildung nach dem Stichtag abgeschlossen haben, können das Geld ebenfalls beantragen. Unter 0800 2623 003 ist dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr eine Info-Hotline geschaltet.

Außerdem interessant:

Gehälter für Mitarbeiter und Praxisinhaber richtig kalkulieren

„Wenn Ihr auf der Suche nach einer Fortbildung seid und noch nicht wisst, wie, wo und wann, kommt auf unser Portal“

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x