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Auch privat genutzte Dienstwagen müssen jährlich überprüft werden

Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber müssen ihr Dienstfahrzeug mindestens einmal pro Jahr von einem Sachkundigen auf den betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Betroffen sind auch die Fahrzeuge, die von den Mitarbeiter:innen zusätzlich privat genutzt werden.

Nachhaltige Praxis: Umwelt – Fortgeschrittene

Wer in seiner Praxis bereits die Grundlagen von Umwelt- und Klimaschutz umsetzt, kann noch eine Schippe drauflegen. Hierfür ist in der Regel ein wenig mehr Recherche erforderlich oder Sie müssen Förderanträge stellen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Aber: Der Aufwand lohnt sich!

E-Dienstwagen: Seit Januar 2022 neue steuerliche Regelungen

Wer seinen E-Dienstwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern – allerdings werden Elektro-Autos seit Ende 2018 gegenüber Dienstwagen mit Verbrennermotor begünstigt. Seit Anfang des Jahres gelten nun neue Regeln für diese Begünstigung, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) kürzlich mitteilte.

Urteil: Finanzamt muss kleinere Mängel im Fahrtenbuch verzeihen

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, kann statt der pauschalen Ein-Prozent-Versteuerung auch ein sorgfältig gepflegtes Fahrtenbuch führen. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten muss das Finanzamt verzeihen, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen zeigt (Az.: 9 K 276/19).

Fahrtenbuch – klassisch oder elektronisch?

Praxisinhaber, die ihren Pkw sowohl beruflich als auch privat nutzen, müssen ihren Wagen entweder nach der Ein-Prozent-Regel versteuern oder ein Fahrtenbuch führen. Ein solches Fahrtenbuch per Hand ist meist lästig und aufwändig. Aber es gibt eine Alternative: das elektronische Fahrtenbuch.

E-Dienstwagen: Stromkosten an privater Steckdose zahlt der Chef

Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer mit einem Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen: Wird ein Firmen-Pkw an der privaten Steckdose aufgeladen, können die Stromkosten vom Arbeitgeber als monatliche Pauschale erstattet werden. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige.

E-Dienstwagen: Stromkosten an privater Steckdose zahlt der Chef

E-Autos: Befreiung von Kfz-Steuer bis Ende 2030 verlängert

Elektro-Autos sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Nach dem Bundestag hat kürzlich auch der Bundesrat der Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung zugestimmt. Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG 2002) will die Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind – …

E-Autos: Befreiung von Kfz-Steuer bis Ende 2030 verlängert

Urteil: Betriebliche Pkw-Nutzung sorgfältig dokumentieren

Praxisinhaber, die gegenüber dem Finanzamt nachweisen wollen, dass sie ihren Pkw fast ausschließlich betrieblich nutzen, sollten ein exaktes Fahrtenbuch führen. Nachträglich erstellte Fahrtenlisten reichen nicht aus, wie kürzlich das Finanzgericht (FG) Münster entschied (Az.: 7 K 2862/17).

Urteil: Betriebliche Pkw-Nutzung sorgfältig dokumentieren

Bundesfinanzhof: Kein Dienstwagen für Ehefrau mit Minijob

Ein Dienstwagen für die Ehefrau mit Minijob wird steuerlich nicht anerkannt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München kürzlich entschieden und damit einem kreativen Steuersparmodell einen Riegel vorgeschoben.

Bundesfinanzhof: Kein Dienstwagen für Ehefrau mit Minijob

Steuerfreiheit für private Nutzung von Betriebsrädern

Überlassen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein betriebliches Fahrrad oder Elektrofahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der daraus entstehende geldwerte Vorteil ab 1.1.2019 steuerfrei. Es erfolgt auch keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Mit dieser Änderung des Einkommenssteuergesetzes sollen Elektromobilität und umweltverträgliche Mobilität gefördert werden. Auch Praxisinhaber können das Betriebsrad für …

Steuerfreiheit für private Nutzung von Betriebsrädern

Betriebliche Zusatzleistungen bei Jung und Alt gleichermaßen beliebt: Studie zeigt Praxisinhabern, worauf sie achten sollten

Betriebliche Zusatzleistungen sind bei Arbeitnehmern auch weiterhin sehr gefragt. Das ist das Ergebnis der aktuellen Studie des Hamburger Marktforschungsinstituts Splendid Research. Die Studie sieht sich nach eigenen Angaben als Ratgeber für Arbeitgeber. Sie zeige ihnen, worauf sie im Hinblick auf die generelle Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter achten sollten.

Betriebliche Zusatzleistungen bei Jung und Alt gleichermaßen beliebt: Studie zeigt Praxisinhabern, worauf sie achten sollten

Dienstwagen auch für Ehegatten mit Minijob? – Bundesfinanzhof muss entscheiden

Die Kosten für einen Dienstwagen können auch dann als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs überlassen wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln für den Fall einer sogenannten „Barumwandlung“ kürzlich entschieden. Praxisinhaber sollten aber abwarten, der Bundesfinanzhof (BFH) muss noch entscheiden.

Dienstwagen auch für Ehegatten mit Minijob? - Bundesfinanzhof muss entscheiden

Ausnahmeregelungen beim Parken: Auch Therapeuten können Antrag stellen

Viele Therapeuten kennen das Problem: Bei Hausbesuchen sind vor allem in Stadtzentren die Parkmöglichkeiten begrenzt, und beim Parken im Halteverbot kann ein „Knöllchen“ drohen. Das muss nicht sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ambulante soziale Dienste einen Sonderparkausweis erhalten, mit dem sie an Stellen parken dürfen, an denen das üblicherweise …

Ausnahmeregelungen beim Parken: Auch Therapeuten können Antrag stellen

up|Umfrage: Wie hältst du es mit Fahrzeugen für den Hausbesuch?

Hausbesuche können zu einem heiklen Thema für Praxen werden, wenn wichtige Fragen nicht geklärt sind, etwa zum Versicherungsschutz und zu den Fahrkosten. Häufig kommt es auch zu Diskussionen mit Mitarbeitern, die dafür nicht ihr privates Fahrzeug nutzen wollen. Deshalb haben wir uns diesmal umgehört mit der Frage: Wie hältst du es …

Wie hältst du es mit unpünktlichen Mitarbeitern?

Auch Benzinkosten mindern den geldwerten Vorteil: Zwei BFH-Urteile zur Besteuerung von Dienstwagen

Gewährt eine Chefin Ihrem Mitarbeiter einen Dienstwagen, entsteht für diesen ein geldwerter Vorteil, auf den er Steuern zahlen muss. Die genauen Regeln dazu hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom November 2016 geändert.

Auch Benzinkosten mindern den geldwerten Vorteil: Zwei BFH-Urteile zur Besteuerung von Dienstwagen

Wenn die Software Stift und Zettel in die Hand nimmt: das elektronische Fahrtenbuch

Einen Dienstwagen per Fahrtenbuch zu versteuern, lohnt sich für Therapiepraxen oft nicht. Viel zu groß wäre der Aufwand, sämtliche Fahrten in einem kleinen Büchlein festzuhalten. Eine Lösung versprechen elektronische Fahrtenbücher, die eine schnellere und bequemere Dokumentation erlauben. Praxisinhaber sollten allerdings klären, ob ihr Finanzamt die digitalen Aufzeichnen akzeptiert.

Elektronisches Fahrtenbuch Vimcar, App im Auto