Unterhalt für volljährige Kinder ist steuerlich absetzbar
Wer sein volljähriges Kind im Studium oder in der Ausbildung finanziell unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen. Das gilt aber nur dann, wenn der Nachwuchs das 25. Lebensjahr erreicht und keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat.