Themenschwerpunkt Beihilfe: Höchstsätze angepasst – Die meisten Beamten bekommen in Zukunft mehr Geld für die Heilmittel-Therapie erstattet
Mit der Veröffentlichung der Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 30. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt gelten für die meisten Beamten in Deutschland jetzt leicht verbesserte Erstattungsmöglichkeiten für Heilmittel-Honorare. Dennoch bleibt die Anpassung der Beihilfe immer noch weit hinter der realen Preisentwicklung für Therapie zurück und dürfte nichts an der Preispolitik der einzelnen Praxen ändern.
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