Verträge auf Landesebenen
Verträge auf Landesebenen
Richtgrößen wachsen zweistellig
n 2012 können die verordnenden Ärzte in Thüringen wieder entspannter Heilmittelverordnungen ausstellen. Denn die rechtzeitig für das aktuelle Jahr veröffentlichten Richtgrößen wachsen zweistellig in fast allen Facharztgruppen. Die vereinbarten Vorab-Praxisbesonderheiten in Thüringen gelten weiterhin auch in 2012.
In 2012 einfach alles selbst ändern!
Die AOK Baden-Württemberg hat die Grenzen für ungültige Abrechnungen mit einer aktuellen Prüfliste schärfer gezogen. Zugleich schafft sie aber mit einem neuen Rahmenvertrag der Physiotherapeuten die Möglichkeit für Heilmittelerbringer, selbstständig ihre Verordnungen zu korrigieren.
Verhandlungen werden aktuell nicht fortgeführt
Das Sozialgesetzbuch V und die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) legen die Eckdaten fest, welcher GKV Patient wie viel Heilmittel zu bekommen hat. Die konkrete Umsetzung der HeilM-RL in anwendbare Vertragsform soll gem. § 125 SGB V auf Grundlage der Rahmenempfehlungen erfolgen, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer vereinbart werden …
Risiko für Abrechnungskürzungen nimmt zu
Ein Physiotherapeut hatte gegen eine Rechnungskürzung durch die AOK geklagt und vor dem Bundessozialgericht verloren. Jetzt konkretisiert das BSG in der gerade veröffentlichten Urteilsbegründung noch einmal die Anforderungen an die Gültig einer Verordnung. Neben Vollständigkeit und Plausibilität muss auch das Wirtschaftlichkeitsgebot von Heilmittelerbringern beachtet werden. Das Risiko, eine Verordnung nicht …
Süd-AOKen weiterhin mit rechtlich fragwürdigen Positionen
Die Süd-AOKen (AOK Bayern und Baden-Württemberg) haben die Heilmittel-Richtlinie schon immer sehr einseitig zu Gunsten der Kostendämpfung ausgelegt. Rechtlich unwirksame Vereinbarungen im Rahmenvertrag gehören genauso dazu, wie das konsequente Ignorieren der Intention des Gemeinsamen Bundesausschuss. Da hilft den betroffenen Heilmittelpraxen nur, die rechtlichen Rahmenbedingungen gut zu kennen und sich darauf …
Verbandszugehörigkeit bestimmt Verordnungsgültigkeit
Die Rahmenverträge zwischen den Heilmittelverbänden und den Krankenkassen regeln die Details der Abrechnung. Da es auf Landesebenen durchaus vorkommt, dass einzelne Verbände unterschiedliche Verträge vereinbaren, muss sich der Praxisinhaber genau überlegen, nach welchem Vertrag er abrechnen möchte – denn es gibt durchaus wichtige Unterschiede, die entscheidend für die Arztkommunikation sind.
Weg mit dem Prüfungskeil!
Heilmittelerbringer sind verpflichtet, die Gültigkeit einer Verordnung zu überprüfen. Allerdings nur im Rahmen ihrer jeweiligen Verträge. Wenn sich nun die Verträge von Kasse zu Kasse, von Bundesland zu Bundesland, von Berufsverband zu Berufsverband und von Fachgruppe zu Fachgruppe unterscheiden, entsteht erhebliche Verwirrung. Genau die Art der Verwirrung, die den Krankenkassen …
Neue Heilmittelrichtlinie gilt vor Regelungen der Rahmenverträge
Wenn am 1. 2011 Juli die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft tritt, werden sich auch einige Fristen für Heilmittelerbringer ändern. Diese sind in der Richtlinie zum Teil anders geregelt, als in den Rahmenverträgen. Das kann zu Verwirrungen führen: welche Regelung gilt nun? Wir haben es für Sie geklärt.
Praxisfragen.de – Jetzt Online Fragen stellen
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen nicht nur an der up-premium plus Hotline zu stellen, sondern auch online. Unter www.praxisfragen.de kann nun jeder Fragen rund um die Themen Praxisorganisation, Betriebswirtschaft, Mitarbeiterführung und Abrechnung stellen.
Sind 1,1 Prozent Erhöhung der richtige Weg?
Nach mehreren Jahren ohne Honorarerhöhung können sich Physiotherapeuten in Baden-Württemberg im kommenden Jahr über 1,1 Prozent höhere AOK-Honorare freuen. Das ist das Ergebnis des Schiedsverfahrens zwischen PT-Verbänden und Kasse. Der Fall zeigt beispielhaft für alle Bundesländer, dass auch die Schlichtung grundlegende Probleme der Preisfindung im Heilmittelbereich nicht löst.
Unterbrechungsregeln leicht gemerkt
In jedem Bundesland können die Krankenkassen und Heilmittelverbände individuelle Regelungen zu den Unterbrechungsregeln vereinbaren. Damit sich alle Mitarbeiter merken können, worauf zu achten ist, haben wir für jedes Bundesland Merkzettel für Physio-, Ergotherapie- und Logopädiepraxen zusammengestellt, die einfach und schnell alle wesentlichen Regeln zeigen.