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Verbandszugehörigkeit bestimmt Verordnungsgültigkeit

Abrechnungsprobleme mit den Kassen

Verbandszugehörigkeit bestimmt Verordnungsgültigkeit

Die Rahmenverträge zwischen den Heilmittelverbänden und den Krankenkassen regeln die Details der Abrechnung. Da es auf Landesebenen durchaus vorkommt, dass einzelne Verbände unterschiedliche Verträge vereinbaren, muss sich der Praxisinhaber genau überlegen, nach welchem Vertrag er abrechnen möchte – denn es gibt durchaus wichtige Unterschiede, die entscheidend für die Arztkommunikation sind.

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