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Weg mit dem Prüfungskeil!

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Weg mit dem Prüfungskeil!

Heilmittelerbringer sind verpflichtet, die Gültigkeit einer Verordnung zu überprüfen. Allerdings nur im Rahmen ihrer jeweiligen Verträge. Wenn sich nun die Verträge von Kasse zu Kasse, von Bundesland zu Bundesland, von Berufsverband zu Berufsverband und von Fachgruppe zu Fachgruppe unterscheiden, entsteht erhebliche Verwirrung. Genau die Art der Verwirrung, die den Krankenkassen hilft, Geld zu sparen.

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janine1703
04.07.2011 12:39

Hallo Herr Buchner, muss die Physiopraxis auch prüfen ob die… Weiterlesen »

Christine Donner
01.07.2011 8:48

Guten Tag sehr verehrter Herr Buchner, zunächst einmal herzlichen Dank… Weiterlesen »

Christine Donner
24.06.2011 18:52

Guten Tag sehr verehrter Herr Buchner, Basis aller Verträge mit… Weiterlesen »

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