Süd-AOKen weiterhin mit rechtlich fragwürdigen Positionen
HeilM-RL Fehl-Interpretation
Süd-AOKen weiterhin mit rechtlich fragwürdigen Positionen
Die Süd-AOKen (AOK Bayern und Baden-Württemberg) haben die Heilmittel-Richtlinie schon immer sehr einseitig zu Gunsten der Kostendämpfung ausgelegt. Rechtlich unwirksame Vereinbarungen im Rahmenvertrag gehören genauso dazu, wie das konsequente Ignorieren der Intention des Gemeinsamen Bundesausschuss. Da hilft den betroffenen Heilmittelpraxen nur, die rechtlichen Rahmenbedingungen gut zu kennen und sich darauf zu berufen.
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