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Risiko für Abrechnungskürzungen nimmt zu

Bundessozialgericht streicht Regeln aus den Rahmenverträgen

Risiko für Abrechnungskürzungen nimmt zu

Ein Physiotherapeut hatte gegen eine Rechnungskürzung durch die AOK geklagt und vor dem Bundessozialgericht verloren. Jetzt konkretisiert das BSG in der gerade veröffentlichten Urteilsbegründung noch einmal die Anforderungen an die Gültigkeit einer Verordnung. Neben Vollständigkeit und Plausibilität muss auch das Wirtschaftlichkeitsgebot von Heilmittelerbringern beachtet werden. Das Risiko, eine Verordnung nicht bezahlt zu bekommen, nimmt damit deutlich zu.

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Sonja Meier
06.12.2012 20:57

Liebe Frau Donner, wer betrügt denn hier den Staat??? Sie… Weiterlesen »

Christine Donner
28.11.2011 16:28

Sehr verehrter Herr Buchner, es wäre schön, wenn Sie nicht… Weiterlesen »

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