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Neue Heilmittelrichtlinie gilt vor Regelungen der Rahmenverträge

Neue Heilmittelrichtlinie gilt vor Regelungen der Rahmenverträge

Wenn am 1. Juli 2011 die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft tritt, werden sich auch einige Fristen für Heilmittelerbringer ändern. Diese sind in der Richtlinie zum Teil anders geregelt, als in den Rahmenverträgen. Das kann zu Verwirrungen führen: Welche Regelung gilt nun? Wir haben es für Sie geklärt.

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Michael K.
27.05.2011 8:49

Der Rahmenvertrag des VdEK bundesweit gültig und der Rahmenvertrag der… Weiterlesen »

Ralf Buchner
27.05.2011 14:59
Antworten an  Michael K.

Die uneinheitlichen Regelungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Verbände. Tatsächlich… Weiterlesen »

Antje Rumpf
26.05.2011 19:15

Wenn die HMR vor den Rahmenverträgen gilt, wie ist dann… Weiterlesen »

Ralf Buchner
26.05.2011 20:28
Antworten an  Antje Rumpf

Da gilt die Regel, dass es im Zweifel eine Art… Weiterlesen »

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