Neue Heilmittelrichtlinie gilt vor Regelungen der Rahmenverträge
Neue Heilmittelrichtlinie gilt vor Regelungen der Rahmenverträge
Wenn am 1. Juli 2011 die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft tritt, werden sich auch einige Fristen für Heilmittelerbringer ändern. Diese sind in der Richtlinie zum Teil anders geregelt, als in den Rahmenverträgen. Das kann zu Verwirrungen führen: Welche Regelung gilt nun? Wir haben es für Sie geklärt.
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