Der Abrechnungstipp: Zuzahlungsregelung
Der Abrechnungstipp
Zuzahlungsregelung
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Versicherte zu einer Heilmittelverordnung dazu bezahlen müssen. Gleichzeitig sind die Leistungserbringer dazu verpflichtet, diese Zuzahlungen von den Versicherten einzuziehen. Allerdings treibt ein Therapeut das Geld im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Krankenkasse ein und muss deswegen keineswegs das Inkassorisiko selbst tragen.
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