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Die Angaben der Heilmittel und ihre Besonderheiten

Abrechnungstipp GKV

Ein Patient geht mit Rückenschmerzen zum Orthopäden. Dieser verordnet Physiotherapie in Form von Manueller Therapie (MT). Laut Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RT) ist MT ein Heilmittel, also eine persönlich zu erbringende medizinische Leistung (§ 2 Abs. HeilM-RL). Welche Heilmittel Ärzte gesetzlich versicherten Patienten verordnen können, ist in der Heilmittel-Richtlinie im Abschnitt D bis G festgelegt. Teil der HeilM-RT ist der Heilmittel-Katalog. Dieser ordnet die einzelnen Fachbereiche Physio- und Ergotherapie, Logopädie sowie Podologie schließlich sogenannten Diagnosengruppen zu.
Die Angaben der Heilmittel und ihre Besonderheiten
© Fotolia, Rolf Richter
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