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So läuft das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Die Heilmittel-Richtlinie unterscheidet zwischen Heilmittelverordnungen im Regelfall und solchen außerhalb des Regelfalls. Krankenkassen können selbst entscheiden, ob sie ihren Versicherten für Verordnungen außerhalb des Regefalls eine Genehmigungspflicht auferlegen. In diesem Fall muss die Kasse nicht bezahlen, wenn vor Beginn der Behandlung keine Genehmigung vorlag.
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